Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der „Liste der signifikanten Gefährdungen“ der DIN EN 81-20/50.
Kurzfristig sollten aufgrund des hohen Risikos und der Forderungen aus der Betriebssicherheits-Verordnung Maßnahmen ergriffen werden bei:
- fehlenden oder unzulänglichen Notrufeinrichtungen
- Fahrkörben ohne Türen
- fehlenden oder unzureichenden Umwehrungen auf dem Fahrkorbdach
- unsicheren Zugängen zur Schachtgrube (tiefer als 0,5 m)
- fehlender Schließeinrichtung bei waagerecht bewegten Schacht-Schiebetüren
- unzulänglicher Ausführung des Triebwerks zur Verhinderung von unkontrollierten Bewegungen des Fahrkorbs mit geöffneten Türen
- fehlender Abtrennung über die gesamte Schachthöhe
- teilumwehrten Schächten mit zu niedrigen Umwehrungen
- fehlender Abtrennung in der Schachtgrube bei gemeinsam genutztem Schacht (Aufzuggruppe)
- fehlendem Notbremsschalter (Not-Aus) in der Schachtgrube und im Rollenraum
- einem Antriebssystem mit schlechter Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeit
- schädlichen Stoffen (z. B. Asbest) in der Anlage
Mittelfristig sollten Maßnahmen ergriffen werden bei:
- fehlenden Alarmeinrichtungen in der Schachtgrube und auf dem Fahrkorbdach
- fehlenden Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen an Treibscheiben, Seilrollen und Kettenrädern
- fehlendem Sicherheitsschalter an der Spanneinrichtung des Geschwindigkeitsbegrenzers
- fehlenden Schutzmaßnahmen gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegungen von Treibscheibenaufzügen
- fehlender oder unzulänglicher Einrichtung zur Verhinderung des Absinkens des Kolbens bei hydraulischen Aufzügen
- fehlendem abschließbarem Hauptschalter im Triebwerksraum