Wenige Wartungen – ständige Bereitschaft.

Die regelmäßige Durchführung sachkundiger Wartungen sichert Ihnen bei Ihrer Aufzuganlage jederzeitige Sicherheit und Funktionstüchtigkeit.

Die Wartungen werden in der Betriebsdokumentation aufgeführt, die jedem Aufzug beizugeben ist. Die Durchführung der Wartung richtet sich nach Art und Bauweise der Aufzuganlage und deren Nutzung. Das Erfordernis der Wartungen wird von der Wartungsfirma festgelegt, dem verantwortlichen Betreiber empfohlen und in der Regel mit dem Betreiber abgestimmt. Hierzu gibt es Erfahrungssätze, die den Ausführungen zugrunde gelegt werden.

Impressionen

Die Wartung: Für den einen Betreiber lästige Pflicht, für den anderen willkommene Gelegenheit zu einem Blick hinter die „Kulissen“. Schauen Sie unserem GüDe-Techniker ruhig einmal über die Schulter, wenn Sie mehr über Ihren Aufzug wissen wollen!

Achtung, Haftung!

Wird das Erfordernis der in der Betriebsdokumentation empfohlenen Wartungen unterschritten, so entfällt für den Montagebetrieb die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Aufzuganlage. Der Montagebetrieb wird gleichzeitig von der Produkt- und Produzentenhaftung freigestellt, die in diesen Fällen auf den Betreiber übergeht.

Diese Regelung hat sich nicht GüDe ausgedacht, sondern der Gesetzgeber – aus gutem Grund. Doch bevor es dazu kommen muss, dass sie zur Anwendung kommt, ist GüDe schon lange da: für Nutzer und Betreiber gleichermaßen. Versprochen!

Wissenswertes

Bewertungsskala nach anerkannten Erfahrungssätzen für Wartungsintervalle

  • hochfrequentierte Personenaufzüge: 1-monatlicher Wartungs-Abstand
    z.B. in Krankenhäusern mit Akut- bzw. Operationsbetrieb oder
    bei Fahrtenzahl >200 000/Monat
  • stärker frequentierte Personenaufzüge: 2-monatlicher Wartungs-Abstand
    z.B. viel genutzte Personenaufzüge, insbes. ab 7 Haltestellen oder mit Besonderheiten wie Übereck-Türen, Glaskabine oder Glastüren
    Geschwindigkeit > 1,2 m/sek.
    Fahrtenzahl > 20.000/Monat
    resp. Lastenaufzüge < 2 500 kg
  • normale Personenaufzüge: 3-monatlicher Wartungs-Abstand
    z.B. 4 – 6 Haltestellen oder
    im Regelfall bei Behörden- und Verwaltungsgebäuden oder
    Fahrtenzahl bis 6.000/Monat
    resp. Lastenaufzüge < 2 500 kg
  • gering frequentierte Personenaufzüge: 6-monatlicher Wartungs-Abstand
    z.B. Privathäuser mit bis zu 4 Haltestellen oder
    Fahrtenzahl bis 3.000/Monat
    resp. Aktenaufzüge u. ä.
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